Datenschutz Grundverordnung I Team2Digital

Was ist die DSGVO überhaupt?

Die Datenschutz Grundverordnung schreibt den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten privater Nutzer in der gesamten EU vor.

Die neue Verordnung soll zum einen das Datenschutzrecht in das Zeitalter der Digitalisierung führen, zum anderen Transparenz für den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten schaffen.

Die DSGVO ist zwar am 25.05.2016 in Kraft getreten, die EU-Mitgliedsstaaten aber müssen diese erst ab dem 25.0.5.2018 anwenden.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Informationen, die einen Menschen in jeglicher Art ausmachen.

Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Herkunft, Familienstand aber auch die digitalen Daten wie z.B die Surf- und Klick Historie, IP Adressen, das online-Kaufverhalten etc..

In Juristensprech:

Personenbezogene Daten sind Informationen die man einer Person direkt oder indirekt zuordnen kann, oder auch persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Für wen ist die DSGVO relevant?

Immer wenn es um die Verarbeitung oder Haltung von personenbezogenen Daten geht, ist die DSGVO eine wichtige Schnittstelle. Wenn man sich einmal vorstellt, wie lang eine Liste wäre in der man aufzählt welche Daten alle personenbezogen sind, sollte einem sehr schnell klar werden, dass so ziemlich alle Unternehmen Berührungspunkte mit der Datenschutz Grundverordnung haben.

Auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU tritt die Verordnung in Kraft, wenn das Unternehmen eine Niederlassung in der EU hat (oder personenbezogene Daten von EU- Bürgern verarbeitet).

Der Verstoß gegen die Verordnung führt zu hohen Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Vorjahresumsatzes eines Unternehmens.

Daher ist es sehr wichtig Anfragen oder Beschwerden ernst zu nehmen und sich bei Fragen oder Streitigkeiten mit der Datenschutzbehöre in Ihrem Land in Verbindung zu setzen.

Was ist neu?

  • Artikel 32: Grundgesetz der Datensicherheit
  • Artikel 17: Recht auf Vergessenwerden / Recht auf Löschung
  • Artikel 20: Recht auf Datenübertragbarkeit / Datenportabilität
  • Artikel 5 Abs. 2: Die Rechenschaftspflicht
  • Artikel 7: Neuerungen in der Einwilligung
DSGVO

Haben sie Aufmerksam gelesen? Testen Sie sich selbst!

  • Was ist die DSGVO?
  • Wer muss die DSGVO beachten?
  • Gilt die DSGVO schon?
  • An wen kann man sich bei Verstößen oder Streitigkeiten wenden?