Newsletter Abonnenten – Tipps für den lokalen Einzelhandel – Teil2

Wie in Teil 1 unseres Blogbeitrages zum Thema Newsletter Abonnenten bereits erwähnt, ist es selbstverständlich auch für jedes erfolgreiche Newslettermarketing im Handel zunächst unabdingbar einen möglichst großen Stamm an E-Mailadressen aufzubauen (Listbuilding). Dies verlangt schon der initiale Gestaltungsaufwand eines jeden Newsletters um möglichst geringe Kosten pro Werbekontakt erzielen zu können.

Neben den allgemein bekannten Punkten, die wir in Teil 1 zu diesem Thema bereits beschrieben haben, wie die richtige Platzierung und Gestaltung der Anmeldemaske auf der Händlerseite, dem Ablauf des Anmeldprozesses oder auch die Sichtbarkeit der Anmeldung auf der Webseite insgesamt, gibt es natürlich weitere Quellen zur Erschließung von Adressen für den eigenen Newsletter.

Vom Käufer zum Newsletter Abonnenten!

Bevor wir mit den angekündigten Punkten Geschäft selber kommen, möchten wir an dieser Stelle eine ebenfalls oft übersehende Quelle von E-Mails für die Adressgenerierung aufzeigen. E-Mailadressen, die beim Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistungen vom Kunden angegeben werden, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für Werbezwecke genutzt werden. Wir selber haben unseren Kunden bis vor kurzen diesen Weg nicht ausdrücklich empfohlen – sind jedoch inzwischen zu der Einsicht gekommen, dass dies allgemeine Praxis bei allen großen Online-Händlern ist und somit auch von jedem anderem Einzelhändler genutzt werden sollte.

Die Grundlage zur Nutzung der E-Mailadressen ist das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“. Hier newsletter abonnenten tippsinsbesondere der § 7 Unzumutbare Belästigungen – in dem es wie folgt lautet:

(3)      Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

  1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
  2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
  3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
  4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html (Stand 13.12.14)

Hier stellt sich noch die Frage, was als „ähnliche Waren“ anzusehen ist – sowie wie lange nach dem Kauf die Werbung an die Abonnenten verschickt werden darf. Einzelne Urteile scheinen aber dem Händler einen gewissen Freiraum bei der Interpretation zu erlauben. Letzt endlich muss dies natürlich jedes Unternehmen selbst bzw. in Absprache mit seinem Rechtsbeistand klären. Grundlegen kann aber festgehalten werden, dass nach dem Kauf eines Kunden die E-Mail sehr wohl als Werbekanal genutzt werden kann.

Lokale Einzelhändler sollten  E-Mailadressen Ihrer Kunden auch an der Kasse generieren!

Natürlich besteht auch beim Kauf im Ladengeschäft die Chance den vorhandenen Kundenkontakt zur Generierung von E-Maildressen bzw. zum gewinnen von Newsletter Abonnenten zu nutzen.

Eine wohl einfache aber dennoch effektive Variante ist z.B. die Nutzung von Flyern. Diese können beim verpacken der Waren in die Tüten gelegt werden. Zweifelsfrei landet der Flyer somit in der Hand des Kunden, wenn dieser die Tüte zu Hause auspackt. Alternativ kann auch ein einfacher QR-Code direkt im Kassenumfeld angebracht werden – über den der Kunde den Newsletter abonnieren kann.

Weitere Maßnahmen zur Generierung von Newsletter Abonnenten im Einzelhandel können unter anderem sein:

  • Kundenkarten bzw. deren Anträge
  • Gewinnspiele und ähnliche Aktionen
  • Kaufverträge oder Lieferverträge

Selbstverständlich sollten alle Varianten immer mit einem Optin zur Genehmigung des Kunden ausgestattet sein.

Ihre TEAM2 Digital GmbH aus Dortmund